Die Reiseanmeldung hat schriftlich bei der Gebietsgemeinschaft Grünes Binnenland zu erfolgen. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist 2 Wochen vor Reisebeginn fällig.
Vor Antritt der Reise kann jeder Reisende seinen Reisevertrag schriftlich stornieren. Maßgeblich für den Rücktrittstag ist der Eingang der Erklärung bei der Gebietsgemeinschaft Grünes Binnenland.
Als Stornokosten werden berechnet:
- bis 56 Tage vor Reisebeginn = 35 € Bearbeitungsgebühr
- 41 – 30 Tage vor Reisbeginn= 20 % des Reisepreises.
- Danach bzw. bei Nichtantritt der Reise = 80 % des Reisepreises.
Bei Umbuchung der Reise wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35 € erhoben.
Im Reisepreis ist keine Reiserücktrittsversicherung enthalten. Die Gebietsgemeinschaft Grünes Binnenland empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Die Gebietsgemeinschaft Grünes Binnenland kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (6 Personen) durch schriftliche Erklärung bis 6 Wochen vor dem gebuchten Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Ein Rücktrittsrecht besteht auch, wenn bei Vertragsabschluss die Reise infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Der gezahlte Reisepreis wird umgehend erstattet.
Die Gebietsgemeinschaft Grünes Binnenland haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht nach BGB für die gewissenhafte Reisevorbereitung, sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und die Richtigkeit der Beschreibung aller im Pauschalangebot angegebenen Reisedienstleistungen, nicht jedoch für Angaben in Hotel- und Ortsprospekten.
Alle Reiseteilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Aktivitäten und Touren teil und haften für die von ihnen verursachten Schäden.
Als Vermittler fremder Leistungen (z.B. Übernachtung/Verköstigung) haftet die Gebietsgemeinschaft Grünes Binnenland nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.