Felder, Wiesen und See von oben
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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gastaufnahme-Bedingungen für Beherbergungsbetriebe

Sehr verehrter Gast,

die Gebietsgemeinschaft Grünes Binnenland e.V., nachstehend “GG” abgekürzt, vermittelt als Reservierungsstelle Hotelzimmer und Ferienunterkünfte entsprechend dem Buchungsangebot. 

Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem Beherbergungsbetrieb, nachfolgend “BHB” abgekürzt und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

1. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung der GG

1.1 Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem BHB, dieser ist durch die GG als Vermittler vertreten, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.

1.2 Der Beherbergungsvertrag mit dem BHB kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, welche die GG als Vertreter des BHB vornimmt.

1.3 Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.4 Die GG hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung.

2. Reservierungen

2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit der GG als Vertreter des BHB möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziff.1.1 und 1.2 grundsätzlich zu einem für den BHB und für den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.

2.2 Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt der GG Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht der GG. Erfolgt die Mitteilung, so gilt Ziff. 1.2. entsprechend.

3. Rücktritt/Kündigung

3.1 Im Falle des Rücktritts bzw. der Kündigung des Beherbergungsvertrages durch den Gast bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils bestehen. Der BHB hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

3.2 Statt Erfüllung kann der BHB auch pauschalen Ersatz für bereits entstandene Aufwendungen und entgangenen Gewinn vom Gast, abhängig vom Rücktrittszeitpunkt, verlangen: Es gelten die im Buchungsverlauf und die auf der Buchungsbestätigung angezeigten Stornierungsbedingungen. Dem Gast bleibt der Nachweis, dass dem BHB ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, unbenommen. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der GG.

3.3 Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.

3.4 Die Rücktrittserklärung sollte aus buchungstechnischen Gründen in erster Linie an die Reservierungsstelle der GG, alternativ an den Beherbergungsbetrieb, gerichtet werden und im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

3.5 Grundsätzlich erhebt die GG im Falle eines Rücktritts außerhalb der in 3.2 genannten Fristen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% des Reisepreises, mindestens 25,00 Euro.

4. Preise/Leistungen

4.1 Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Sie gelten pro Person und Nacht; bei Ferienwohnungen pro Wohneinheit.

4.2 Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt.

5. Bezahlung

5.1 Die GG kann als Inkassobevollmächtigte des BHB nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Anzahlung pro Buchung verlangen. Der gesamte Aufenthaltspreis, einschließlich eventueller Nebenkosten, wird 30 Tage vor Anreise fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei Buchungen, die kürzer als 30 Tage vor Anreise getätigt werden, ist die gesamte Buchungssumme sofort fällig.

6. Haftung

6.1 Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt.

a) soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist. Die eventuelle Haftung des Beherbergungsbetriebes gemäß §§ 701 ff BGB (Gastwirtshaftung) bleibt hiervon unberührt.

6.2 Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

6.3 Die GG haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von ihr und ihren Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der BHB.

7. Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast; Kündigung durch den BHB

7.1 Der Gast verpflichtet sich, dem BHB auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der GG erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes gegen den BHB ganz oder teilweise entfallen.

7.2 Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast hat dem BHB zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom BHB verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem BHB erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist.

7.3 Der BHB kann den Beherbergungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des BHB den Betrieb des Gastgebers, bzw. die Durchführung des Aufenthalts oder andere Gäste nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der BHB, so gelten für den Zahlungsanspruch des BHB die Bestimmungen über den Rücktritt und die Nichtanreise des Gastes entsprechend.

7.4 Eine Mitnahme von Haustieren ist nur dann zulässig, wenn der BHB diese Möglichkeit in der Beschreibung vorsieht. Der Gast hat dies im Vorwege anzumelden und ist außerdem dazu verpflichtet, die Angaben über Größe und Anzahl wahrheitsgemäß mitzuteilen. Sollte hiergegen verstoßen werden, ist der BHB dazu berechtigt, den Beherbergungsvertrag außerordentlich zu kündigen.

8. Reklamationen

8.1 Soweit Beanstandungen auftreten, sollte sich der Gast zunächst an den jeweiligen BHB wenden. Wird der Beschwerde nicht abgeholfen, so soll der Gast die GG verständigen, die sich um Abhilfe bemühen wird.

Stornierungskosten

  • ab Buchungsdatum 20%
  • ab 30 Tage vor Anreise 100%